- Landwirtschaftsrecht
- Landwirtschaftsrecht,ein Teilbereich des Agrarrechts, der ohne förmliche gesetzliche Zusammenfassung das Grundstücksverkehrsrecht (Grundstücksverkehrsgesetz) und das landwirtschaftliche Erb- und Pachtrecht umfasst (Anerbenrecht, Höferecht, Landpacht). Streitigkeiten in diesen Rechtsgebieten werden vor den Landwirtschaftsgerichten (Landwirtschaftssachen) ausgetragen. Unter Agrarrecht versteht man sämtliche privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Rechtsnormen, die sich auf die Landwirtschaft beziehen. Dazu gehören neben dem Landwirtschaftsrecht das Recht der Agrarstrukturverbesserung (z. B. Flurbereinigung), das Recht der landwirtschaftlichen Produktion und des Agrarkredits, das Agrarsozialrecht, das Recht der Agrarmarktordnungen der EG, das Recht der landwirtschaftlichen Zusammenarbeit, z. B. in Produktions- und Absatzgenossenschaften, sowie das Recht der Landwirtschaftsverwaltung (Landwirtschaftskammern).C. Grimm: Agrarrecht (1995).
Universal-Lexikon. 2012.